Der Versand Deutschland – Österreich beginnt bei nur 6,9 EUR

Wir verschicken Weltweit Erfahren Sie mehr

Getrocknetes Pflaumen-Mohn- und getrocknetes Feigen-Walnuss-Gebäck

Dried plum-poppyseed and dried fig-walnut pastries

Zutaten:

Für den Teig:

  • 300 g Bake-Free Teig + 5 g zum Ausrollen
  • 70 g Erythritpulver
  • eine halbe Packung Backpulver (6 g)
  • Abgeriebene Schale einer unbehandelten Zitrone
  • 100 g zuckerfreier Kokosjoghurt
  • 200 g lauwarmes Wasser
  • 1 Packung Bourbon-Vanille-Geschmack
  • eine Prise schwarzes Salz (um das Aroma des Eies zu ersetzen)


Die getrocknete Pflaumen-Mohn-Füllung:

  • 100 g gemahlener Mohn
  • 60 g Erythrit
  • 60 g dicke Kokosmilch 
  • 1 Esslöffel Vanilleextrakt
  • 30 g Wasser
  • 100 g Pflaumen
  • die Schale einer halben unbehandelten Zitrone

 

Für die Trockenfeigen-Walnuss-Füllung:
  • 130 g gemahlene Walnüsse
  • 70 g Erythrit
  • 30 g dicke Kokosmilch 
  • 1 Esslöffel Vanilleextrakt
  • 100 g getrocknete Feigen
  • die Schale einer halben unbehandelten Zitrone


Weitere Inhaltsstoffe:

  • 4 g dicke Aprikosenmarmelade

 

Vorbereitung:

Mischen Sie die Zutaten für den Teig und lassen Sie ihn ruhen, während Sie die Füllungen zubereiten. Schneiden Sie die Trockenfrüchte in sehr kleine Stücke und mischen Sie sie dann jeweils mit den eigenen Zutaten. Den Teig in 2 gleich große Teile teilen und beide auf einer bemehlten Fläche zu einem dünnen Blech ausrollen (bei mir waren es 28x28 cm). Mit den Füllungen bestreichen und separat aufrollen. Drücken Sie die Enden vorsichtig zusammen, damit die Füllung nicht herauskommt. Bestreichen Sie sie dünn mit Aprikosenmarmelade (oder einer anderen Marmelade, Öl oder Pflanzendrink), stechen Sie sie mit einer Gabel ein und legen Sie sie auf ein mit Silikonbackpapier ausgelegtes Backblech. Im vorgeheizten Backofen bei 180 Grad Celsius auf herkömmlicher Ober- und Unterhitze backen, bis es in 35 Minuten fertig ist. Beide Brötchen in 15 gleich große Scheiben schneiden.

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachten Sie: Kommentare müssen vor der Veröffentlichung genehmigt werden.